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Mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 wird eine Ausnahme für die Entgegennahme von sonst beschränkten Einlagen hinzugefügt, die für die Umstrukturierung oder Liquidation einer juristischen Person erforderlich sind, die mit einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Organisation verbunden ist.
Es ist angezeigt, eine Ausnahme für die Entgegennahme von sonst beschränkten Einlagen für Geschäfte einzuführen, die für die Umstrukturierung oder Liquidation…
In Artikel 5c Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt: „g) für die Umstrukturierung oder Liquidation einer juristischen Person erforderlich ist, die mit der…
In Artikel 1b Absatz 5 wird folgender Buchstabe angefügt: „g) für die Umstrukturierung oder Liquidation einer juristischen Person erforderlich ist, die mit der…
für die Umstrukturierung oder Liquidation einer juristischen Person erforderlich ist, die mit der im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP unter der Nummer 82…
Angesichts der sehr ernsten Lage sollten zwei Personen und eine Organisation in die in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2023/1532 enthaltene Liste der…
Angesichts der sehr ernsten Lage sollte eine weitere Person in die in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltene Liste der natürlichen und juristischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.