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Mit dem Beschluss (GASP) 2025/396 werden Verbote für die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung, Buchführung, Steuerberatung, Unternehmens- und Public-Relations-Beratung, Bauwesen, Architektur, Ingenieurwesen, Rechtsberatung, IT-Beratung, Markt- und Meinungsforschung, technische, physikalische und chemische Untersuchung sowie Werbung für die nicht von der Regierung kontrollierten ukrainischen Gebiete verhängt. Ferner wird die Bereitstellung bestimmter Software für die Unternehmensführung und Software für Industriedesign und Fertigung sowie damit zusammenhängender Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse an die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete verboten.
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/397 werden Verbote für die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung, Buchführung,…
Nach Absatz 1 werden folgende Absätze eingefügt: „(-1a) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Bauwesen, Architektur und…
Folgender Artikel wird eingefügt: (1) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich…
Folgender Artikel wird eingefügt: (1) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich…
Darüber hinaus wird mit dem Beschluss (GASP) 2022/1909 das bestehende Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen für die Russische Föderation…
Artikel 2c erhält folgende Fassung: (1) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.