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Um die Methode für die Bewertung von „in großem Maßstab recycelt“ festzulegen, sollten die Mitgliedstaaten auch jährlich Daten über die Masse an recycelten Verpackungsabfällen nach Verpackungskategorie und die Massen der erstmals im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats bereitgestellten Verpackungen oder der vom Hersteller ausgepackten Verpackungen, ohne dass dieser Endabnehmer war, nach Verpackungskategorie übermitteln. Die Kommission sollte diese Daten aggregieren und sie veröffentlichen, um die jährliche Entwicklung der in großem Maßstab recycelten Verpackungsabfälle zu überwachen.
„in großem Maßstab recycelte Verpackungsabfälle“ Verpackungsabfälle, die getrennt gesammelt, sortiert und in bestehenden Infrastrukturen unter Verwendung…
Der Umstand allein, dass eine Bewertung der recyclinggerechten Gestaltung durchgeführt wurde, stellt nicht sicher, dass Verpackungen in der Praxis recycelt…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission auf elektronischem Wege Daten übermitteln und ihr einen Bericht über die Qualitätskontrolle vorlegen. Darüber hinaus…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission für jedes Kalenderjahr Informationen über die Erreichung der Recyclingziele übermitteln. Um die Wirksamkeit der…
Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung der Berichterstattungspflichten zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Festlegung…
Gemäß der Richtlinie 94/62/EG muss die Kommission die Recyclingziele für 2030 für Verpackungen darauf prüfen, ob sie beizubehalten oder gegebenenfalls zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.