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Verpackungen sollten so gestaltet, gefertigt und vertrieben werden, dass sie so oft wie möglich wiederverwendet oder hochwertig recycelt werden können und dass ihre Auswirkungen auf die Umwelt während ihres gesamten Lebenszyklus und des Lebenszyklus der Produkte, für die sie konzipiert wurden, so gering wie möglich gehalten werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Rechtsakte zu erlassen, mit denen sie für wiederverwendbare Verpackungen der im Rahmen der Wiederverwendung am häufigsten verwendeten Verpackungsformate eine Mindestzahl von Kreislaufdurchgängen festlegt.
Um harmonisierte Vorschriften für die Gestaltung von Verpackungen festzulegen, sodass deren Recyclingfähigkeit gewährleistet ist, sollte der Kommission gemäß…
Um die Kreislauffähigkeit und die nachhaltige Nutzung von Verpackungen zu fördern, sollten Anreize für wiederverwendbare Verpackungen und…
In seiner Entschließung vom 10. Februar 2021 zu dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft bekräftigte das Europäische Parlament das Ziel, alle…
Um die Einhaltung dieser Pflichten zu gewährleisten und Verzerrungen des Binnenmarkts entgegenzuwirken, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden,…
Um das Ziel der Kreislauffähigkeit und der nachhaltigen Verwendung von Verpackungen weiter zu verfolgen, muss das Risiko begrenzt werden, dass Verpackungen, die…
Verpackungen sollten so gestaltet sein, dass ihr Volumen und ihr Gewicht so gering wie möglich gehalten werden, gleichzeitig jedoch ihre Fähigkeit, ihre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.