Art. 11 Abs. 1 32024R3190VERORDNUNG (EU) 2024/3190 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2024 über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die aufgrund spezifischer gefährlicher Eigenschaften eine harmonisierte Einstufung erhalten haben, in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/213 (Text von Bedeutung für den EWR)
Fertige Einweg-Lebensmittelkontaktgegenstände, die unter Verwendung von BPA hergestellt wurden und den vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung…
Erwägungsgrund 20 32024R3190VERORDNUNG (EU) 2024/3190 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2024 über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die aufgrund spezifischer gefährlicher Eigenschaften eine harmonisierte Einstufung erhalten haben, in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/213 (Text von Bedeutung für den EWR)
Fertige Einweg-Lebensmittelkontaktgegenstände, einschließlich Metallverpackungen, werden häufig zur Verpackung von Lebensmitteln mit langer Haltbarkeitsdauer…
Art. 12 Abs. 1 32024R3190VERORDNUNG (EU) 2024/3190 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2024 über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die aufgrund spezifischer gefährlicher Eigenschaften eine harmonisierte Einstufung erhalten haben, in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/213 (Text von Bedeutung für den EWR)
Fertige Mehrweg-Lebensmittelkontaktgegenstände, die unter Verwendung von BPA hergestellt wurden und den vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung…
Erwägungsgrund 16 32024R3190VERORDNUNG (EU) 2024/3190 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2024 über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die aufgrund spezifischer gefährlicher Eigenschaften eine harmonisierte Einstufung erhalten haben, in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/213 (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit dem Verbot der Verwendung von BPA müssen sich die Unternehmer umstellen, weil speziell formulierte Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände, die sie…
Erwägungsgrund 17 32024R3190VERORDNUNG (EU) 2024/3190 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2024 über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die aufgrund spezifischer gefährlicher Eigenschaften eine harmonisierte Einstufung erhalten haben, in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/213 (Text von Bedeutung für den EWR)
Für einige bestimmte Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände reicht ein Übergangszeitraum von 18 Monaten jedoch nicht aus, da die Unternehmer zusätzlich…
Erwägungsgrund 21 32024R3190VERORDNUNG (EU) 2024/3190 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2024 über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die aufgrund spezifischer gefährlicher Eigenschaften eine harmonisierte Einstufung erhalten haben, in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/213 (Text von Bedeutung für den EWR)
Bestimmte mit BPA hergestellte fertige Lebensmittelkontaktgegenstände werden als Mehrweg-Komponenten in gewerblicher Ausrüstung für die Lebensmittelherstellung…