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Um die in dieser Verordnung genannten Ziele für die Einbeziehung des Rezyklatanteils zu erreichen, sollte die Kommission spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung eine Überprüfung des Stands der technologischen Entwicklung und der Umweltverträglichkeit biobasierter Kunststoffverpackungen veröffentlichen und gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag mit Nachhaltigkeitsanforderungen und -zielvorgaben vorlegen.
Bis zum 12. Februar 2032 legt die Kommission unter Berücksichtigung des Stands der Technik und der praktischen Erfahrungen der Wirtschaftsakteure und der…
Bis zum 12. Februar 2028 überprüft die Kommission den Stand bei der technologischen Entwicklung und der Umweltverträglichkeit biobasierter…
Die Kommission führt bis zum 14. August 2031 eine Bewertung durch, um auf der Grundlage der gemäß Artikel 10 abgegebenen Erklärungen zu beurteilen, ob die…
Um die in dieser Verordnung genannten Zielvorgaben für die Einbeziehung des Rezyklatanteils zu erreichen, sollte die Kommission bis zum 14. August 2032 eine…
Gemäß der Richtlinie 94/62/EG muss die Kommission die Recyclingziele für 2030 für Verpackungen darauf prüfen, ob sie beizubehalten oder gegebenenfalls zu…
Die Kommission prüft bis zum 31. Dezember 2024 die von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 12 und Anhang III bereitgestellten Daten zu wiederverwendbaren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.