Erwägungsgrund 2 32025R0407
Nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien betonte der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 19. Dezember 2024 die historische Chance, das Land wieder zu einen und wieder aufzubauen, und unterstrich im Einklang mit den Grundprinzipien der Resolution 2254 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, wie wichtig ein alle Seiten einschließender, unter syrischer Führung stehender politischer Prozess ist, der den berechtigten Bestrebungen des syrischen Volkes Rechnung trägt.