Erwägungsgrund 1 32025R0407
Am 31. Mai 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/255/GASP und am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien angenommen. Dies geschah im Anschluss an die Annahme von Schlussfolgerungen des Rates, in denen der Rat die Gewalt und die weitverbreiteten und systematischen schweren Menschenrechtsverletzungen in Syrien verurteilte.