VERORDNUNG (EU) 2025/41 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 über Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrmaßnahmen für Feuerwaffen, wesentliche Komponenten und Munition, zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) (Neufassung)
Aufgrund der Art der unter diese Verordnung fallenden Waren können einige Zollvereinfachungen, wie beispielsweise mündliche Zollanmeldungen, nicht angewendet werden.
Erwägungsgrund 14 32025R0041
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