Erwägungsgrund 4 32025R0447
Anhang I Abschnitte 1 und 8 sowie Anhang II Abschnitt 1 der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 beziehen sich auf bestimmte Abschnitte, Abteilungen, Gruppen oder Klassen der NACE Rev. 2 und sollten daher geändert werden.
Anhang I Abschnitte 1 und 8 sowie Anhang II Abschnitt 1 der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 beziehen sich auf bestimmte Abschnitte, Abteilungen, Gruppen oder Klassen der NACE Rev. 2 und sollten daher geändert werden.