Erwägungsgrund 3 32025R0447
Zu dem umfassenden Regelwerk, in dem Anforderungen an die Datenübermittlung festgelegt sind, die sich auf spezifische Abschnitte, Abteilungen, Gruppen oder Klassen der NACE beziehen, zählen die Verordnungen (EG) Nr. 2150/2002 und (EG) Nr. 1552/2005 sowie die Verordnungen (EG) Nr. 1726/1999, (EG) Nr. 1916/2000, (EG) Nr. 198/2006, (EG) Nr. 1062/2008 und (EU) Nr. 349/2011 der Kommission. Damit sichergestellt ist, dass diese Anforderungen an die Übermittlung in Übereinstimmung mit der aktualisierten Systematik (NACE Rev. 2.1) ausgedrückt sind, sollten diese Verordnungen geändert werden.