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Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Folgendes übertragen werden: die von der Kommission im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Pflege, dem Hosting und der technischen Verwaltung des zentralen MIAS wahrzunehmenden Aufgaben; die praktischen Modalitäten für die Identifikation von Beamten und elektronischen Systemen und die technischen Einzelheiten in Bezug auf den Zugang von Beamten und elektronischen Systemen zum zentralen MIAS; die genauen Zugriffsberechtigungen der Beamten und elektronischen Systeme für die genauen Daten im zentralen MIAS, zu denen Zugang gewährt werden soll; die technischen Einzelheiten und das Format der an das zentrale MIAS übermittelten Informationen; sowie die Aufgaben und Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten als Verantwortliche und der Kommission als Auftragsverarbeiter gemäß den Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1240 sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2226 sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen…
Damit einheitliche Bedingungen für die Durchführung von Artikel 151 Absatz 1 der Richtlinie 2006/112/EG gewährleistet sind, sollten der Kommission…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug darauf übertragen…
Zur Sicherstellung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung in Bezug auf die Spezifikation der Daten- und…
Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung der technischen Lösungen zur Unterstützung des Datenaustauschs zu gewährleisten und die Interoperabilität der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.