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Der automatisierte Zugang zu Informationen über innergemeinschaftliche Umsätze, die im Wege von zusammenfassenden Meldungen übermittelt wurden, wirkt sich unmittelbar auf die Effizienz der Mehrwertsteuerkontrollen aus. Daher sollte das derzeitige Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 nach der Abschaffung dieser zusammenfassenden Meldungen für einen bestimmten Zeitraum beibehalten werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums sollten die einschlägigen Bestimmungen in Bezug auf das derzeitige Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem gestrichen werden, und die im Wege von zusammenfassenden Meldungen übermittelten Informationen sollten weiterhin auf Ersuchen zugänglich sein.
Gemäß dem Verfahren nach Artikel 58 Absatz 2 wird Folgendes festgelegt: Ein Mitgliedstaat kann in Bezug auf eine oder mehrere Kategorien davon absehen, an dem…
Für ein reibungsloses Funktionieren des Mehrwertsteuersystems sind die elektronische Speicherung und Übertragung bestimmter Daten zum Zweck der Kontrolle der…
Die Auswirkungen der Beschleunigung des Informationsaustauschs auf die Fähigkeit der Mitgliedstaaten, Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen und die in diesem…
Die Verpflichtung zur Abgabe zusammenfassender Meldungen für die Meldung innergemeinschaftlicher Umsätze sollte gestrichen werden, da die digitalen…
Da die von den Verkäufern auf digitalen Plattformen erzielten Einkünfte oder steuerpflichtigen Beträge größtenteils grenzüberschreitend fließen, würde die…
Um die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs und der Ermittlung von Betrügern zu unterstützen, sollten die zur Identifizierung für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.