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Um die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs und der Ermittlung von Betrügern zu unterstützen, sollten die zur Identifizierung für Mehrwertsteuerzwecke erforderlichen Angaben sowie die Mehrwertsteuerinformationen über innergemeinschaftliche Umsätze zehn Jahre lang im zentralen MIAS verfügbar sein. Dieser Zeitraum ist mindestens notwendig, damit die Mitgliedstaaten Kontrollen wirksam durchführen und in mutmaßlichen Fällen von Mehrwertsteuerbetrug ermitteln oder Mehrwertsteuerbetrug aufdecken können. Zudem ist er in Anbetracht des massiven Umfangs der Informationen über innergemeinschaftliche Umsätze und der Sensibilität der Informationen als kommerzielle und personenbezogene Daten angemessen.
Um den Mitgliedstaaten eine wirksamere Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs zu ermöglichen, sollte die Kommission ein elektronisches zentrales…
Die von den Lieferern/Dienstleistungserbringern und Erwerbern in verschiedenen Mitgliedstaaten gemeldeten Informationen über innergemeinschaftliche Umsätze…
Bei einer Änderung der Angaben, die zur Identifizierung von Steuerpflichtigen, die innergemeinschaftliche Umsätze tätigen, für Mehrwertsteuerzwecke erforderlich…
Um die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der korrekten Festsetzung der Mehrwertsteuer, der Kontrolle der richtigen Anwendung der Mehrwertsteuer, der…
Um diesen Betrug wirksam bekämpfen zu können, muss die Verwaltung des Mitgliedstaats, in dem der Mehrwertsteueranspruch entsteht, innerhalb einer Frist von…
Aufgrund des hohen Volumens an Informationen und deren Sensibilität in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten ist es notwendig und verhältnismäßig, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.