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Die Kommission erstattet den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments Bericht über die Umsetzung der Fazilität und der Reformagenda. Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament schriftliche Informationen über
den Stand der Durchführung der Fazilität,
die Bewertung der Reformagenda,
die wichtigsten Erkenntnisse aus dem in Artikel 23 Absatz 3 genannten Bericht,
gegebenenfalls Zahlungs-, Einbehaltungs- und Kürzungsverfahren, einschließlich etwaiger Bemerkungen, die vorgebracht werden, um die zufriedenstellende Erfüllung der Bedingungen sicherzustellen, und
sämtliche sonstigen einschlägigen Faktoren im Zusammenhang mit der Durchführung der Fazilität.
Der regelmäßige Dialog zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission findet mindestens einmal jährlich statt und kann mit dem geopolitischen Dialog auf hoher Ebene über das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ zusammenfallen.
Die Kommission berücksichtigt alle Aspekte, die sich aus den im Zuge des in Absatz 2 genannten Dialogs geäußerten Standpunkten ergeben, einschließlich etwaiger Entschließungen des Europäischen Parlaments.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.