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Die Kommission überwacht die Durchführung der Fazilität und bewertet die Verwirklichung der in Artikel 3 genannten Ziele. Die Überwachung dieser Durchführung wird unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit auf die im Rahmen der Fazilitätsvereinbarung durchgeführten Tätigkeiten ausgerichtet und lässt die in der Verordnung (EU) 2021/947 festgelegten Anforderungen an die Berichterstattung unberührt. Die in Artikel 11 Absatz 2 genannten Indikatoren sollen zur Überwachung der Fazilität durch die Kommission beitragen.
In der Fazilitätsvereinbarung werden Regeln und Verfahren für die Berichterstattung Moldaus an die Kommission für die Zwecke des Absatzes 1 festgelegt.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung vor. Der jährliche Bericht wird zweimal jährlich durch Darstellungen des Stands der Durchführung der Fazilität ergänzt.
Die Kommission legt dem in Artikel 28 Absatz 1 genannten Ausschuss den in Absatz 3 des vorliegenden Artikels genannten jährlichen Bericht vor.
Die Kommission berichtet im Zusammenhang mit dem gemäß der Verordnung (EU) 2024/1449 eingerichteten Fortschrittsanzeiger für die Fazilität über die Fortschritte bei der Umsetzung der Reformagenda Moldaus.
Die Kommission legt dem in Artikel 31 genannten Ausschuss den in Absatz 3 des vorliegenden Artikels genannten jährlichen Bericht vor.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig einen Jahresbericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele dieser…
Bis zum 31. Oktober jeden Kalenderjahres, beginnend mit 2022, gibt die Kommission einen Bericht über die Durchführung der Fazilität heraus. Dieser Bericht…
Die Kommission überwacht die Durchführung des Instruments und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich über die erzielten Fortschritte Bericht.…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 30 einen delegierten Rechtsakt zur Ergänzung dieser Verordnung zu erlassen, in dem sie die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.