VERORDNUNG (EU) 2025/535 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. März 2025 zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für die Republik Moldau
In der Reformagenda sollte erläutert werden, wie die Maßnahmen zu den Klima- und Umweltzielen, zum Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und zum digitalen Wandel beitragen sollen.
Erwägungsgrund 40 32025R0535
Erwägungsgrund 40 32025R0535Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen