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Die Genehmigung für Methylnonylketon lief am 26. Mai 2017 aus . Die Genehmigung für Methylnonylketon wurde widerrufen, da die geforderten bestätigenden Daten, die nicht im Zusammenhang mit Rückständen oder ernährungsbedingter Exposition standen, nicht vorgelegt wurden. Allerdings wurde kein Risiko für die Gesundheit der Verbraucher festgestellt. Zudem kommt der Wirkstoff in Lebensmitteln natürlicherweise vor, und es ist ein zugelassener Aromastoff, der in allen Arten von aromatisierten Lebensmitteln verwendet werden darf. Daher ist es angezeigt, diesen Wirkstoff in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu belassen und die Fußnote, in der auf seine vorläufige Aufnahme verwiesen wird, zu streichen.
Die Genehmigung für den Wirkstoff Pflanzenöle/Citronellöl lief am 31. August 2022 aus, da kein Antrag auf ihre Erneuerung gestellt wurde. Da verschiedene…
Die Genehmigung für den Wirkstoff S-Metolachlor lief am 22. Januar 2024 aus. Die Genehmigung für diesen Wirkstoff wurde mit der Durchführungsverordnung (EU)…
Die Genehmigung für den Wirkstoff Acrinathrin lief am 31. Dezember 2021 aus, und der Antragsteller zog seinen Antrag auf Erneuerung zurück. Alle geltenden…
Die Genehmigung für den Wirkstoff Triflusulfuron (vormals Triflusulfuron-methyl) lief am 20. November 2023 aus. Die Genehmigung für diesen Wirkstoff wurde mit…
Die Genehmigung für den Wirkstoff Methomyl lief am 31. August 2019 aus und es wurde kein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung gestellt. Alle geltenden…
Nachdem ein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates gestellt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.