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Ein Antrag auf Genehmigung von Kaliumsorbat als Grundstoff wurde am 9. Oktober 2015 gestellt, und 2017 wurde wegen Bedenken hinsichtlich Rückständen in Lebensmitteln eine Nichtgenehmigung erteilt . Derzeit gilt der in Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegte Standard-RHG von 0,01 mg/kg. Allerdings ist Kaliumsorbat als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Im Jahr 2019 hat die Behörde die Sicherheit von Sorbaten, einschließlich Kaliumsorbat, die als Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden, überprüft . Die Behörde gelangte zu dem Schluss, dass im Zusammenhang mit der Exposition der Verbraucher gegenüber Sorbaten bei einer höheren zulässigen täglichen Aufnahme (ADI) keine Gesundheitsbedenken bestehen.
Am 30. Juni 2015 gab die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Neubewertung von Sorbinsäure (E 200), Kaliumsorbat (E 202) und Calciumsorbat (E 203)…
Am 30. Juni 2015 legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von…
Am 1. März 2019 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zu den Folgemaßnahmen nach der…
Am 1. März 2019 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zu den Folgemaßnahmen nach der Neubewertung von Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202)…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) hat von 2014 bis 2018 Überwachungsdaten gesammelt, um die Präsenz von…
Am 6. Mai 2015 veröffentlichte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten, in dem sie unter anderem die Sicherheit von Ascorbinsäure (E 300) als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.