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In Bezug auf Cycloxydim bei Kernobst, Aprikosen/Pfirsichen, Erbsen (mit Hülsen), Mais, Zuckerrübenwurzeln und Milch (Schafe) gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass die Daten geeignet sind, um den RHG-Vorschlag für die zu bewertenden Waren abzuleiten oder zu bestätigen. Die Behörde stellte außerdem fest, dass die Anforderungen bezüglich bestätigender Daten im Hinblick auf zusätzliche Rückstandsuntersuchungen bei Mais erfüllt sind.
In Bezug auf Cycloxydim wurde gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag auf Änderung der geltenden RHG für Kernobst,…
Daher ist es angezeigt, die RHG für Cycloxydim bei diesen Waren auf die von der Behörde empfohlenen Werte festzusetzen und die Fußnote bei Mais, in der auf die…
Für Cycloxydim legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für Metosulam legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vor .…
Die Behörde gelangte außerdem zu dem Schluss, dass bezüglich der RHG für „Frühlingszwiebeln/grüne Zwiebeln und Winterzwiebeln“, Feldsalate,…
Für Thiamethoxam legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.