Erwägungsgrund 3 32025R0608
Einige der mit dem Beschluss (GASP) 2025/601 vorgenommenen Änderungen fallen in den Anwendungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Daher ist für ihre Umsetzung eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.