Erwägungsgrund 3 32025R0639
Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel, die vor dem Erlass der Verordnung (EU) 2020/354 abgegeben wurde —