Erwägungsgrund 1 32025R0639
Die slowenische Sprachfassung des Anhangs der Verordnung (EU) 2020/354 der Kommission enthält Fehler in Teil A Nummern 9 und 10 sowie in Teil B in der Tabelle, Eintrag Nr. 60, Spalte „Wesentliche ernährungsphysiologische Merkmale (GP1)“, dritte Zeile, in Bezug auf die Art des Futtermittels, für das die Anforderungen dieser Bestimmungen gelten. Die Fehler wirken sich auf den Anwendungsbereich dieser Bestimmungen aus.