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Die Verbraucher gehen nicht davon aus, dass auf frischem Obst und Gemüse Lebensmittelzusatzstoffe eingesetzt werden, und es besteht nach dem Unionsrecht keine Verpflichtung, die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen auf solchen Erzeugnissen anzugeben. Überzugmittel werden aber auf die Schale des Obstes oder des Gemüses aufgebracht und es ist nicht davon auszugehen, dass sie in sein Inneres migrieren. Da die Schalen von Passionsfrüchten, Kiwis und Cassavas üblicherweise nicht verzehrt werden, sind in diesen Erzeugnissen bei ihrem Verzehr daher selbst bei Behandlung mit Überzugmitteln keine Überzugmittel enthalten.
Da zudem die Schalen von Passionsfrüchten, Kiwis und Cassavas üblicherweise nicht verzehrt werden und nicht davon auszugehen ist, dass Mono- und Diglyceride von…
Überzüge oder Beschichtungen, die Bestandteil eines Lebensmittels sind und mit diesem verzehrt werden können, sollten nicht unter diese Verordnung fallen.…
Die genannten Lebensmittelzusatzstoffe sind zur äußerlichen Behandlung bestimmt, und es wird nicht angenommen, dass sie in die essbaren inneren Teile der…
Die Verordnung enthält keine spezifischen Bestimmungen über die Migrationsprüfung für frisches ungeschältes Obst und Gemüse, da diesen Erzeugnissen kein…
Die Verwendung von Calciumascorbat (E 302) und Natriumalginat (E 401) als Überzugsmittel würde dazu beitragen, dass die Qualität des abgepackten, gekühlten,…
Es kann ferner eine besondere Notwendigkeit der Verwendung von Überzugmitteln auf solchen Erzeugnissen bestehen, weil insbesondere Passionsfrüchte und Cassavas…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.