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Im September 2021 ging ein Antrag auf Änderung der Spezifikationen für die Gruppe der Steviolglycoside (E 960a-960d) durch Aufnahme einer neuen Methode zur Herstellung von Steviolglycosiden ein, und zwar von aus Fermentation durch Yarrowia lipolytica hergestelltem Rebaudiosid M. Rebaudiosid M aus Fermentation durch Yarrowia lipolytica besteht zu mindestens 95 % aus Rebaudiosid M, D, A und B und wird durch Fermentation einer Einfachzuckerquelle unter Verwendung des genetisch veränderten Stamms VRM von Yarrowia lipolytica gewonnen. Es soll unter den gleichen Bedingungen verwendet werden, wie sie bereits für die Gruppe der Steviolglycoside (E 960a-960d) zugelassen wurden. Der Antrag wurde gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.
Am 24. Oktober 2023 nahm die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) ihr Gutachten zur Evaluierung der Sicherheit von durch…
Parallel zu seiner Aufnahme in die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sollten in die Verordnung (EU) Nr.…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird nach dem Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 960a folgender Eintrag eingefügt: Synonyme Definition…
Im Juni 2021 überarbeitete der Antragsteller seinen Antrag und beantragte als alternatives Produktionsverfahren für E 960c die enzymatische Konversion von…
Die Spezifikationen für Rebaudiosid M, das durch Enzymmodifikation von Steviolglycosiden aus Stevia hergestellt wird, sollten in die Verordnung (EU) Nr.…
Das vorgeschlagene neue Produktionsverfahren beinhaltet die enzymatische Konversion von gereinigtem Rebaudiosid A oder Steviosid aus Blattextrakten der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.