Erwägungsgrund 2 32025R0813
Am 16. Januar 2025 hat der Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1970 (2011) zu Libyen eingesetzt wurde, die Resolution 2769 (2025) angenommen, die zwei Ausnahmen von dem mit der Resolution 1970 (2011) verhängten Waffenembargo vorsieht.