Erwägungsgrund 3 32025R0903
In dem Beschluss (GASP) 2025/904 ist auch festgelegt, welche Nachweise erforderlich sind, damit der Rat führende Geschäftsleute auf der Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, belassen darf.