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Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, nach Konsultation der ESMA einen delegierten Rechtsakt zu erlassen, um Folgendes festzulegen: die Berechnungsmethode für die Festlegung des in Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2016/1011 genannten Schwellenwerts, die Kriterien für die Beurteilung, ob die Verwendung des Referenzwerts diesen Schwellenwert erreicht, die der ESMA im Rahmen des Einstufungsverfahrens für einen Referenzwert, der diesen Schwellenwert nicht erreicht, zu übermittelnden Informationen sowie die Kriterien, anhand derer bewertet wird, wie sich der Wegfall der Bereitstellung eines Referenzwerts auswirkt. Unter Berücksichtigung künftiger Entwicklungen der Preise und der Rechtsvorschriften sollte die Kommission innerhalb von drei Jahren ab dem Geltungsbeginn dieser Änderungsverordnung die Angemessenheit des Schwellenwerts bewerten und dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht darüber vorlegen. Erlangt die ESMA vor oder nach dem Datum jenes Berichts Kenntnis von Schwierigkeiten in Bezug auf den Schwellenwert, so wird von ihr erwartet, dass sie die Kommission darüber informiert.
Die Kommission erlässt bis zum 21. Dezember 2024 einen delegierten Rechtsakt nach Artikel 68 zur Ergänzung dieser Verordnung, in dem die Gebührenarten, die…
Für die Zwecke der Beurteilung, ob der Schwellenwert für die Meldungen nach Absatz 5 geändert werden muss, führt die Kommission ihre Bewertung in Bezug auf…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 87 zu erlassen, um die in Absatz 1 Unterabsatz 2 des vorliegenden Artikels…
Innerhalb von 36 Monaten nach Inkrafttreten des von der Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 9 erlassenen delegierten Rechtsakts legt die Kommission nach Anhörung…
Bis zum 29. September 2027 und danach jedes Jahr legt die ESMA der Kommission einen Bericht vor, in dem der in Absatz 1 festgelegte Schwellenwert für die…
In Ausnahmefällen kann es jedoch Referenzwerte geben, deren Verwendung in der Summe zwar unter dem in Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.