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EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte sind besondere Referenzwertkategorien, die sich über die Vorschriften hinsichtlich ihrer Methodik und der bereitzustellenden Angaben definieren. Aus diesem Grund und zur Vermeidung von Aussagen, die die Nutzer zu der Annahme veranlassen könnten, dass manche Referenzwerte den mit diesen Bezeichnungen verknüpften Standards entsprechen, sollten diese Referenzwerte und gegebenenfalls ihre Administratoren einer Registrierungs-, Zulassungs-, Anerkennungs- oder Übernahmepflicht sowie einer Aufsicht unterliegen.
im Namen der Referenzwerte, die sie für die Verwendung in der Union bereitstellen, oder in den Rechts- oder Marketingunterlagen für diese Referenzwerte…
„EU-Referenzwert für den klimabedingten Wandel“ einen Referenzwert, der als EU-Referenzwert für den klimabedingten Wandel bezeichnet wird und folgende…
Damit die Bezeichnungen „EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel“ und „Paris-abgestimmter EU-Referenzwert“ verlässlich und für Anleger in der gesamten…
Die Einführung einer klaren Unterscheidung zwischen EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel einerseits und Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten…
Nach Artikel 19d der Verordnung (EU) 2016/1011 müssen Administratoren signifikanter Referenzwerte bestrebt sein, einen EU-Referenzwert für den klimabedingten…
EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel oder Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte bereitzustellen oder zu übernehmen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.