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Um einen nahtlosen Übergang zur Beaufsichtigung durch die ESMA zu gewährleisten, sollten Maßnahmen ergriffen werden, um sowohl die Übertragung der Beaufsichtigung von Administratoren zu ermöglichen, die Referenzwerte aus Drittstaaten übernehmen, die derzeit von einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats beaufsichtigt werden, als auch die Übertragung von Anträgen auf Übernahme, die nach einem Zeitpunkt eingehen, der es der zuständigen Behörde ermöglichen würde, vor dem Zeitpunkt der Übertragung der Beaufsichtigung eine Entscheidung über die Anträge zu treffen.
Ein Administrator, der einen Antrag auf Übernahme nach Absatz 1 stellt, stellt alle notwendigen Informationen zur Verfügung, um gegenüber der ESMA nachzuweisen,…
Alle Akten und Arbeitsdokumente im Zusammenhang mit Aufsichts- und Rechtsdurchsetzungstätigkeiten in Bezug auf die in Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe c genannten…
Das Verfahren zur Bestimmung des Referenzmitgliedstaats für Referenzwert-Administratoren in Drittländern, die eine Anerkennung in der Union beantragen, ist…
Der Administrator sollte von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem er angesiedelt ist, zugelassen und beaufsichtigt werden. Bereits der…
Im Interesse eines effizienten Beaufsichtigungs- und Zulassungsverfahrens sollten die Mitgliedstaaten die Aufgaben und Funktionen festlegen, die gemäß dieser…
In Drittstaaten angesiedelte Referenzwert-Administratoren, die im Rahmen der Anerkennungsregelung Zugang zum Unionsmarkt haben, werden derzeit von der ESMA…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.