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Um die Transparenz bei der Verwendung von Referenzwerten in der Union zu erhöhen, werden Administratoren von Referenzwerten dazu aufgefordert, aber nicht verpflichtet, sich eine Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier — LEI) sowie für die von ihnen bereitgestellten Referenzwerte eine internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (International Securities Identification Number — ISIN) ausstellen zu lassen. Sobald die Administratoren die LEI oder die ISIN erhalten haben, sollte sie den jeweils zuständigen Behörden mitgeteilt und in das ESMA-Register aufgenommen werden. Wenn Referenzwert-Administratoren den zuständigen Behörden oder der ESMA diese Kennnummern mitgeteilt haben, sollte die ESMA sie in ihr Register aufnehmen. Um den Zugang zu den Kennnummern LEI und ISIN und ihre Nutzung zu fördern, wird von den für die Ausstellung zuständigen Stellen erwartet, dass die Ausstellung auf gerechte und nichtdiskriminierende Weise erfolgt.
die Referenzwerte einschließlich, soweit verfügbar, ihrer ISIN, die Gegenstand öffentlicher Bekanntmachungen sind, welche von der ESMA und zuständigen Behörden…
In Bezug auf die Angaben zur Identifizierung der Kunden gemäß den Absätzen 3 und 4 verwenden Wertpapierfirmen eine Kennung für Rechtsträger (Legal Entity…
Für die Zwecke von Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass sich Wertpapierfirmen, Marktbetreiber und Emittenten eine…
Die Nutzer von Referenzwerten sind in Bezug auf den rechtlichen Status der Referenzwerte, die sie verwenden oder verwenden wollen, auf Transparenz angewiesen.…
die Identität einschließlich, soweit verfügbar, der LEI der Administratoren, die gemäß Artikel 32 die Anerkennung erlangt haben, die Liste der von diesen…
Damit die Nutzer von Referenzwerten eine angemessene Auswahl aus den Referenzwerten treffen und deren Risiken verstehen können, müssen sie wissen, was ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.