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In Drittstaaten angesiedelte Referenzwert-Administratoren, die im Rahmen der Anerkennungsregelung Zugang zum Unionsmarkt haben, werden derzeit von der ESMA zentral beaufsichtigt. Die Angleichung der Aufsicht unter der Zuständigkeit der ESMA sowohl bei der Übernahme- als auch bei der Anerkennungsregelung würde für alle Administratoren aus Drittstaaten gleiche Bedingungen schaffen. Dies würde darüber hinaus ermöglichen, die ESMA als einzige einschlägige Gegenpartei in der Union für in Drittstaaten angesiedelte Referenzwert-Administratoren zu etablieren, was zu einer effizienteren und wirksameren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit führen würde.
Ein in einem Drittstaat angesiedelter Administrator, der eine Anerkennung erlangen will, muss über einen rechtlichen Vertreter verfügen. Der rechtliche…
die ESMA wird vom Administrator darüber unterrichtet, dass er sich damit einverstanden erklärt, dass beaufsichtigte Unternehmen seine bestehenden oder künftigen…
Das Verfahren zur Bestimmung des Referenzmitgliedstaats für Referenzwert-Administratoren in Drittländern, die eine Anerkennung in der Union beantragen, ist…
Finanzprodukte, die kritische Referenzwerte verwenden, sind in allen Mitgliedstaaten verfügbar. Diese Referenzwerte sind daher von entscheidender Bedeutung für…
Um einen nahtlosen Übergang zur Beaufsichtigung durch die ESMA zu gewährleisten, sollten Maßnahmen ergriffen werden, um sowohl die Übertragung der…
Nach der Verordnung (EU) 2016/1011 verschafft die Anerkennung eines in einem Drittstaat angesiedelten Referenzwert-Administrators diesem bis zur Annahme eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.