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Im Sinne einer evidenzbasierten Politikgestaltung sollte die Kommission die Durchführung dieser Verordnung überprüfen und dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht vorlegen. Der Bericht sollte fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung vorgelegt werden, damit gewährleistet ist, dass in Bezug auf die Anwendung der Verordnung und die Nutzung des Instruments zur Erleichterung grenzübergreifender Lösungen genügend Fakten vorliegen.
Spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung legt die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht über die Anwendung der…
Um sicherzustellen, dass diese Verordnung weiterhin ihren Zweck erfüllt, sollte die Kommission innerhalb von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten eine…
Die Kommission sollte eine Evaluierung dieser Verordnung vornehmen, um zu bewerten, ob die Ziele der Verordnung wirkungsvoll und effizient erreicht werden, ob…
Um sicherzustellen, dass bezüglich der Anwendung dieser Verordnung genügend Erfahrungen gesammelt wurden, sollte die Kommission einen Bericht über deren…
Um sicherzustellen, dass diese Verordnung weiterhin ihren Zweck erfüllt, sollte die Kommission innerhalb von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten eine…
Um sicherzustellen, dass bezüglich der Anwendung dieser Verordnung genügend Erfahrungen gesammelt wurden, sollte die Kommission einen Bericht über deren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.