Erwägungsgrund 40 32025R0041
Um die Rückverfolgung von Feuerwaffen zu erleichtern und den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen, wesentlichen Komponenten, Munition, Schreckschuss- und Signalwaffen, deaktivierten Feuerwaffen, halbfertigen Feuerwaffen, halbfertigen wesentlichen Komponenten und Schalldämpfern wirksam zu bekämpfen, muss der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten insbesondere durch eine bessere Nutzung der bestehenden Kommunikationskanäle sowie durch die Koordinierungsgruppe „Einfuhr und Ausfuhr von Feuerwaffen“ und durch internationale Zusammenarbeit verbessert werden.