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Der Kommission sollten Aufgaben übertragen werden, die für die Überwachung der Anwendung dieser Verordnung auf Unionsebene sowie für die Unterstützung der Mitgliedstaaten, unter anderem beim Aufbau von Kapazitäten, relevant sind. Die Kommission sollte die Stellen für grenzübergreifende Koordinierung insbesondere dadurch unterstützen, dass sie den Erfahrungsaustausch zwischen diesen Koordinierungsstellen fördert. Diese Unterstützung sollte auch in Form technischer Hilfsmittel, wie „b-solutions“, erfolgen können.
Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere zwischen den Stellen für grenzübergreifende Koordinierung;
Die Kommission fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um gegebenenfalls sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden, die für benachbarte…
Um das reibungslose Funktionieren des CBAM zu erleichtern und sicherzustellen, sollte die Kommission die zuständigen Behörden bei der Ausübung ihrer Aufgaben…
Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung der technischen Lösungen zur Unterstützung des Datenaustauschs zu gewährleisten und die Interoperabilität der…
Die Kommission sollte gegebenenfalls mit den Behörden von Drittländern zusammenarbeiten, um für beide Seiten vorteilhafte Lösungen zu finden, mit denen die…
Zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Behörden und um die wirksame Umsetzung der vorliegenden Richtlinie zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.