Erwägungsgrund 12 32025R0941
Im Sinne der Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften und der Förderung der Harmonisierung von Anwendungsbereich, Konzepten, Definitionen und Qualitätsberichten sollte diese Verordnung alle europäischen unternehmensbezogenen Arbeitsmarktstatistiken abdecken. Daher sollten die Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates und die Verordnungen (EG) Nr. 450/2003 und (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt werden.