Erwägungsgrund 16 32024R1244
Die Betreiber von Anlagen sollten Informationen über das Produktionsvolumen und die Zahl der Betriebsstunden der betreffenden Anlage melden, damit die gemeldeten Daten über Freisetzungen von Schadstoffen, die Verbringung von Abwasser, das diese Schadstoffe enthält, außerhalb des Standorts und die Verbringung von Abfällen außerhalb des Standorts kontextualisiert werden können. Diese Informationen sollten im Einklang mit den je nach Sachlage anwendbaren Vertraulichkeitsbestimmungen dieser Verordnung behandelt werden.