Erwägungsgrund 7 32019R1197
Es läge im Interesse sowohl der Union und ihrer Mitgliedstaaten als auch des Vereinigten Königreichs und im Vereinigten Königreich ansässiger Personen und Stellen, wenn der Haushalt 2019 in der für das betreffende Jahr verabschiedeten Form ausgeführt würde. Zudem wäre es vorteilhaft, wenn die vor dem Austrittsdatum unterzeichneten und angenommenen rechtlichen Verpflichtungen während des gesamten Jahres 2019 weiter ausgeführt werden könnten.