VERORDNUNG (EU) 2025/941 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Mai 2025 über unternehmensbezogene Arbeitsmarktstatistiken der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 450/2003 und (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Um eine ordnungsgemäße Umsetzung dieser Verordnung in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, bedarf es vor der ersten Datenerhebung eines Zeitraums von mindestens zwölf Monaten nach dem Tag des Inkrafttretens.
Erwägungsgrund 26 32025R0941
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