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Die Betreiber übermitteln der Kommission ab dem Zeitpunkt, in dem sie Kernmaterial besitzen, Buchungsberichte. Die Buchungsberichte müssen die am Berichtstag verfügbaren Daten enthalten und erforderlichenfalls später berichtigt werden. Die Buchungsberichte werden der Kommission elektronisch übermittelt. Auf begründetes Ersuchen werden der Kommission innerhalb von drei Wochen oder innerhalb einer anderen vereinbarten Frist weitere Einzelheiten oder Erläuterungen zu diesen Buchungsberichten übermittelt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.