Erwägungsgrund 12 32005R0302
Die Bestimmungen über die Sicherheit, die der Geschäftsordnung der Kommission durch Beschluss 2001/844/EG, EGKS, Euratom der Kommission beigefügt wurden, sollten unbeschadet der Verordnung (Euratom) Nr. 3 des Rates vom 31. Juli 1958 zur Anwendung des Artikels 24 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft für Informationen, Kenntnisse und Dokumente gelten, die von den Parteien erworben werden.