Erwägungsgrund 15 32025R0974
Die Überwachungsmaßnahmen und andere mit der Überwachung der Sicherheit zusammenhängende Tätigkeiten, die von den Inspektoren der Kommission gemäß den Artikeln 81 und 82 des Vertrags durchgeführt werden, sollten sich auf die Verwirklichung der Ziele im Rahmen des Kapitels 7 des Vertrags im Einklang mit den Grundsätzen des Artikels 84 Unterabsatz 2 des Vertrags beschränken.