Art. 27 32005R0302Unterlagen, die bereits von den Personen oder Unternehmen aufgrund der für sie auf dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, in denen sie ihre Tätigkeit ausüben,…
Art. 88 Abs. 3 EUDSGVOVERORDNUNG (EU) 2018/1725 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Verantwortliche stellt die Protokolle seinem Datenschutzbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten auf Anforderung zur Verfügung.
Art. 33 Abs. 2 32009R0874Der Inhaber hat schriftliche Aufzeichnungen zu führen, um die Nachprüfung der geeigneten Maßnahmen nach Artikel 64 Absatz 3 der Grundverordnung sicherzustellen.
Art. 22 Abs. 3 32017L2397Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Fahrten der in Artikel 2 Absatz 1 genannten Fahrzeuge in dem in Absatz 6 des vorliegenden Artikels genannten Bordbuch…
Art. 46 Abs. 3 32017R2226VERORDNUNG (EU) 2017/2226 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2017 über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011
Zusätzlich zu den Absätzen 1 und 2 führt jeder Mitgliedstaat Protokolle über die zur Verarbeitung der EES-Daten befugten Bediensteten.