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Sofern keine gesonderten Vereinbarungen gelten, sollte ein Datenmittler, der von Rechtsträgern in den Bereichen Verkehr und Verkehrsknotenpunkte oder anderen relevanten natürlichen oder juristischen Personen Informationen über die Treibhausgasemissionen eines Verkehrsdienstes erhebt und diese auf dem Markt offenlegt, nicht haftbar gemacht werden, wenn diese Informationen gegen eine der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen in Bezug auf die Berechnung und Überprüfung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten sowie die Zertifizierung von Berechnungsinstrumenten verstoßen. Der Datenmittler sollte jedoch bemüht sein, die Weitergabe ungenauer oder falscher Informationen zu vermeiden, und er sollte die in dieser Verordnung enthaltenen Vorschriften in Bezug auf die Ausgabedaten für Treibhausgasemissionen sowie in Bezug auf die Kommunikation und die Transparenz einhalten. Darüber hinaus sollte der Datenmittler die Quelle dieser Informationen angeben, um die Identifizierung des betreffenden Informationsanbieters zu ermöglichen.
„Datenmittler“ eine juristische oder natürliche Person, die Informationen über die Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten mit Ausgangs- oder Endpunkt im…
Rechtsträger in den Bereichen Verkehr und Verkehrsknotenpunkte und Datenmittler legen Ausgabedaten nach Möglichkeit vor der Erbringung eines Verkehrsdienstes…
Diese Verordnung sollte für Rechtsträger gelten, die Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten berechnen und offenlegen, insbesondere Verkehrsunternehmen,…
Um die Konformität mit in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen nachzuweisen, sollten die Rechtsträger in den Bereichen Verkehr und Verkehrsknotenpunkte…
Alle aufgeschlüsselten Informationen über die Treibhausgasemissionen eines Verkehrsdienstes, die für gewerbliche oder regulatorische Zwecke gemäß dieser…
Die Offenlegung von Informationen über Treibhausgasemissionen vor der Erbringung eines Verkehrsdienstes ist von entscheidender Bedeutung, um öffentlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.