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Um die Konformität mit in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen nachzuweisen, sollten die Rechtsträger in den Bereichen Verkehr und Verkehrsknotenpunkte und Datenmittler, die Ausgabedaten über die Treibhausgasemissionen eines Verkehrsdienstes berechnen und offenlegen, Belege über die jeweiligen Ausgabedaten vorlegen können. Diese Belege sollten gemäß den in der EN ISO-Norm festgelegten Vorschriften für die Berichterstattung auf der Ebene der Verkehrsdienste vorgelegt werden und auf Ersuchen einer zuständigen Behörde, etwa eines Gerichts, oder, wenn dies im Rahmen gesonderter rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtungen, vorgeschrieben ist, anderer Dritter zur Verfügung stehen.
Rechtsträger in den Bereichen Verkehr und Verkehrsknotenpunkte und Datenmittler, die Treibhausgasemissionen berechnen, müssen Belege darüber vorlegen können,…
Alle aufgeschlüsselten Informationen über die Treibhausgasemissionen eines Verkehrsdienstes, die für gewerbliche oder regulatorische Zwecke gemäß dieser…
Diese Verordnung sollte für Rechtsträger gelten, die Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten berechnen und offenlegen, insbesondere Verkehrsunternehmen,…
Ein ordnungsgemäß konzipiertes System zur Überprüfung der Konformität der auf dem Markt offengelegten Treibhausgasemissionsausgabedaten und der zugrunde…
Sofern keine gesonderten Vereinbarungen gelten, sollte ein Datenmittler, der von Rechtsträgern in den Bereichen Verkehr und Verkehrsknotenpunkte oder anderen…
Die Berechnung und Offenlegung von Treibhausgasemissionen im Rahmen dieser Verordnung sollte auf der Ebene der Verkehrsdienste aufgeschlüsselt durchgeführt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.