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Gemäß Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 muss die sachgemäße Verwendung eines Pflanzenschutzmittels die Befolgung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes umfassen. Daher sollte auf dem Etikett von Pflanzenschutzmitteln, die für professionelle Anwender zugelassen sind, ein spezifischer Standardsatz vorgesehen werden, der die Anwender auf die Pflicht zur Befolgung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes hinweist.