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Nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1487 der Kommission müssen die auf dem Markt befindlichen Safener und Synergisten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 auf Unionsebene genehmigt werden. Daher sollten die Bezeichnung des/der gemäß der genannten Verordnung genehmigten und in einem Pflanzenschutzmittel enthaltenen Safener(s) bzw. Synergisten sowie dessen/deren jeweilige Konzentration auf dem Etikett angegeben werden.