Verordnung (EU) 2026/1123 der Kommission vom 26. Mai 2026 zur Festlegung von Kennzeichnungsanforderungen für Pflanzenschutzmittel und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 547/2011 (Text von Bedeutung für den EWR)
Bestimmten Kategorien von Pflanzenschutzmitteln sollten spezifische Sicherheitshinweise und gute landwirtschaftliche Praktiken — unabhängig vom Ergebnis der Risikobewertung — systematisch zugeteilt werden.
Erwägungsgrund 5 32026R1123Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen