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Das Etikett eines Pflanzenschutzmittels enthält Standardsätze in Bezug auf Risikominderungsmaßnahmen gemäß Anhang V, sofern dies nach den im genannten Anhang festgelegten Zuteilungskriterien erforderlich ist.
Die zuständigen Behörden verlangen erforderlichenfalls zusätzliche Angaben in den Standardsätzen gemäß Anhang V, sofern die Platzhalter oder Leerstellen diese Möglichkeit vorsehen.
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