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Es ist angezeigt, bei Pflanzenschutzmitteln die Verwendung von Faltetiketten zu erlauben sowie bei Kleinpackungen die Möglichkeit vorzusehen, der Packung das Etikett in Form eines Merkblatts beizulegen. Für Faltetiketten sollten die Vorschriften über die Aufmachung von Faltetiketten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 gelten.